gefragt von administrator am 30.11.1999

Unwirksame Klauseln über Schönheitsreparaturen

Unwirksame Klauseln über Schönheitsreparaturen

Werden dem Mieter in einem formularmäßigen Mitvertrag sowohl regelmäßige Schönheitsreparaturen als auch die Verpflichtung auferlegt, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses „unabhängig vom Ablauf der vereinbarten Renovierungsfristen vollständig sach- und fachgerecht renoviert zurückzugeben“, ist diese Klausel nicht nur für sich unzulässig, sondern macht auch die Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam.

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.10.2002
21 S 69/02
MDR 2003, 213

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