gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter haftet für Müllgebühren

Vermieter haftet für Müllgebühren

Ist der Mieter nicht in der Lage, die Müllgebühren aufzubringen, kann sich die Gemeinde an den Vermieter halten. Keinesfalls - so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Urteilsbegründung - darf die Allgemeinheit mit dem Gebührenausfall belastet werden.

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
12 A 10107/02
Hausbesitzer Zeitung, Heft 20/2002, Seite 14
Stichwörter: haftet + müllgebühren + vermieter

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