gefragt von administrator am 30.11.1999
Vermieter haftet für Müllgebühren
Vermieter haftet für MüllgebührenIst der Mieter nicht in der Lage, die Müllgebühren aufzubringen, kann sich die Gemeinde an den Vermieter halten. Keinesfalls - so das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seiner Urteilsbegründung - darf die Allgemeinheit mit dem Gebührenausfall belastet werden.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
12 A 10107/02
Hausbesitzer Zeitung, Heft 20/2002, Seite 14
