Woody
21.03.2009 23:43
Wenn die Fenster reparaturbedürftig sind, können Sie sowohl eine Minderung der Miete tätigen, als auch zusätzlich natürlich die Mängelbeseitigung verlangen. Ich denke mehr als 10% der Gesamtmiete sollten Sie nicht mindern. Wichtig ist aber auch, dass Sie den MAngel Ihrem Vermieter (schriftlich) angezeigt haben. Mängelbeseitigungsanspruch und Minderungsrecht bestehen gleichzeitig, Sie dürfen also beides einfordern.
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