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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben gerade eine Wohnung bezogen, einziges problem, der Vermieter hat uns bisher keinen Herd und keine Spüle gestellt, ich bin jedoch der Meinung, dass es Mietrechtlich die Verpflichtung des vermieters ist, diese bereitzustellen, ohne dadurch eine Mieterhöhung zu erzwingen, oder täusche ich mich hierbei??
danke für eure Antwort....
Grüße
jens
Stichwörter: spüle + vermieters + verpflichtung + herd

2 Kommentare zu „Spüle und herd verpflichtung des vermieters??”

Susanne Experte!

Hallo Jens,

wie kommst Du denn darauf???
Der VM muss das nur stellen, wenn das vorher so besprochen wurde und weiterhin im Mietvertrag schriftlich vereinbart.
Ist das nicht so, musst Du Dich schon selbst darum kümmern.

Gast Experte!

hallo jens,

ein Anrecht auf Spüle und Herd hat nur ein Mieter, der eine Wohnung mit Einbauküche bezogen hat oder eine möblierte Wohnung, und auch da nur wenn Spüle und Herd im Mietvertrag als vorhanden angegeben wurden.

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