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Rücktritt???

 lalalalkina hat diese Frage am 03.02.2012 gestellt
Hallo, ich brächte ein bisschen rechtliche Hilfe.
Ich habe eine Wohnung besichtigt und dem Immobilienmaklert ein paar Tage später hab ich mein "JA" gegeben. Bin ich jetzt an den noch nicht unterschriebenen Vertrag gebunden???? Das Mietverhältnis beginnt erst am 1 März....

Kann mir bitte jemand helfen?

1 Kommentar zu „Rücktritt???”

 Bladder Experte!
03.02.2012 17:07

Ein gültiger Mietvertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragsparteien - Vermieter + Mieter - unterschrieben haben.

Auch der Makler hat erst einen Anspruch auf seine Courtage, wenn der Vertrag abgeschlossen ist.

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