gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietrecht Türen innen

Wer kann uns helfen...!?
Wir wohnen nunmehr seit einem Jahr in einer Mietwohnung des Bauvereins Wesel.
Die Wohnung wurde vor Einzug modernisiert, u.a auch die Türen innen, allerdings mit einem nicht mehr norm gerechtem Maß. Die Türen sind so klein das kein Sofa oder ähnliches hindurch passt.
Hier kam es zu Schäden, wie Kratzer.
Nun hat uns der Bauverein eine Frist gesetzt, wir neue Türen usw. einbauen lassen sollen, oder aber der Bauverein würde dies in Auftrag geben.
Wir sind der Meinung dies nicht rechtens sein kann, da damit schon bei einem Auszug erneut mit Schäden zu rechnen wäre und somit erneut dies vor uns stehen würde.
Wir sind der Meinung, sol Repraturen erst bei Auszug von uns erledigt werden müßen(???)
Wer kann uns hier weiter helfen!?
Gruß
Simone & Tom
Stichwörter: innen + mietrecht + türen

Antworten

antwort von administrator am
hallo,

normalerweise darf der Vermieter erst bei Auszug auf neue Türen, bzw. Schadensersatz bestehen. Sind die Schäden massiv, und der Mieter ist ja verpflichtet die Einrichtung im vertragsgemäßen Zustand auch über die Wohndauer hinweg zu halten, so könnte man Pech haben. Sie haben sich die Wohnung doch auch sicher vorher angesehen und bemerkt, dass durch die Türen keine großen Möbelstücke passen. Bei Einzug hängt man gewöhnlich die Türen auch aus um sie nicht zu beschädigen.
Je nach Ausmaß des Schadens würde ich mir überlegen ob Sie nicht doch den Forderungen des Vermieters beigeben um keinen größeren Krach zu provozieren.
Sind lediglich kaum sichtbare Kratzer vorhanden, wäre es etwas anderes.

Viele Grüße
svar

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