gefragt von administrator am 30.11.1999
mündlicher Mietvertrag
Hallo,ich habe eine mündliche Mietzusage gemacht! Jedoch habe ich bisher weder Mietvertrag unterschrieben, noch bin ich eingezogen! Einen Schlüssel- und eine Wohnungübergabe fand auch nicht statt!!!
Der Einzug sollte am 01.11. sein. Aus privaten und beruflichen Gründen habe ich am Montag (24.10., also 8 tage vorher!)dem Makler eine email mit meiner Absage zugeschickt. So, nun zum Problem-
Die Vermieterin rief mich heute an und drohte mir mit einem Rechtsanwalt!?! Sie hätte jetzt min. einen Monat Mietverlust!
Sie hat gesagt, dass ich vom Anwalt hören werde! was mache ich jetzt? Muss ich eventuell wirklich 3 Monatsmieten zahlen???
Antworten
antwort von administrator am
Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist gültig und unabhängig davon ob Sie tatsächlich einziehen oder nicht.Rein rechtlich ist ein Vertrag zustande gekommen, den Sie erst wieder fristgerecht kündigen müssen. Haben Sie das nicht getan, so kann die Vermieterin die Miete von Ihnen verlangen, da Sie während der letzten Zeit nicht weiter nach anderen Mietern suchen konnte.
Bei einer Hotelbuchung muß der Gast ebenso ein Zimmer zahlen, das er zu spät oder gar nicht absagt.
Hier sollte man sich in einem Gespräch gütlich einigen aber das scheint nun kaum mehr möglich.
