gefragt von administrator am 30.11.1999

Sonderkündigungsfrist - Umzug wegen einer neuen Arbeit

Hallo!

Ich wohne gerade in Saarbrücken und muss nach Ulm ziehen, weil ich dort eine neue Arbeit gefunden habe.

Ich habe Anfang Oktober gekündigt (vor dem 5.) und werde ab dem 1. Dezember in Ulm anfangen.

Ich habe 3 Monaten Kündigungsfrist. Gibt es ein Sonderkündigungsfrist in solchen Fällen? Ist es möglich den Frist zu verkürzen, da ich verpflichtet bin umzuziehen, wegen dieser neuen Arbeit?

Meine Vermieterin will natürlich, dass ich für den Monat Dezember die Miete bezahle, was ich vermeiden möchte.

Ich bin Französin und muss herrlich sagen, dass ich überhaupt keine Ahnung habe, wie es in Deutschland in solchen Fällen ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Aline

Antworten

antwort von administrator am
hallo zusammen,
von monat 11.04-4.05 war meine heizung im bad nicht momtiert, was passiert mit diesen monaten bei der diesjährigen ablesung?????
und wie wird das berechnet????
schonmal vielen dank für die vielen TIPPS
gruß gunny

antwort von Susanne am
Salut Aline,

es gibt dafür leider kein Sonderkündigungsrecht, die Vermieterin hat anrecht auf Mietzahlung bis Fristende.

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