gefragt von administrator am 30.11.1999

NK-Abrechnung direkt nach Auszug: Erwartete Kosten

Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage zur Nebenkostenabrechnung:

Habe einen Monat nach meinem Auszug (alles ganz regulär) die
Nebenkostenabrechnung für 01/04-04/04 bekommen. In der
Aufstellung ist der Zeitraum 01/04-12/04 zugrundegelegt
und daraus (korrekt) mein Anteil ermittelt worden.

Die aufgelisteten Werte sind jedoch erwartete Werte, da die
einzelnen Beträge teils jetzt ja noch gar nicht feststehen können.

Muss ich die Nebenkostenabrechnung so akzeptieren und nachzahlen,
oder kann ich verlangen, dass mir erst eine Abrechnung zugeht, wenn
die TATSÄCHLICHEN Beträge feststehen? Meinem Gefühl nach schon,
oder?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Claudi
Stichwörter: auszug + direkt + erwartete + kosten + nkabrechnung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi


keine Nachzahlung leisten, da Kosten nur grob geschätzt sind. verlangen Sie die Abrechnung wenn das Wirtschaftsjahr vorüber ist, also am 01.01.05. Dann hat VM auch sämtliche kosten vorliegen.

MfG
O.C.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Auszug des Mieters
Nebenkosten nach Auszug
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Restliches Heizöl im Tank bei Auszug? Wer zahlt?
Die Kosten der Wasserversorgung