gefragt von administrator am 30.11.1999
Problem: Vormieter verlangt tagesgenaue Abrechnung
Hi,mein Vormieter macht Trouble und ich brauche Eure Hilfe...
Wir (meine Freundin und ich) sind unabhängige Hauptmieter unserer neuen Wohnung, die wir in gemeinsamem Einverständnis mit dem Vormieter drei Tage vor Beginn des Mietvertrags übernommen haben. Einige Tage nach Übernahme der Wohnung meldete sich der Vormieter und verlangte die Überweisung der anteiligen Miete für die drei Tage. Davon war im Vorfeld nie die Rede.
Nachdem der VM am Telefon drängend wurde, habe ich einen Fehler begangen -- ich habe ihm die Zahlung der anteiligen Miete mündlich zugesagt (meine Freundin aber nicht). Inzwischen sehe ich das eigentlich nicht mehr ein, insbesondere nachdem wir einige Mängel bei der Renovierung festgestellt haben (die der Vermieter aber als in Ordnung abgenommen hat).
Der VM droht jetzt mit Anwalt und besteht auf der anteiligen Mietzahlung. Hat er da eine rechtliche Grundlage? Die telefonische Zusage ist ein Manko; aber ist sie rechtsgültig? Insbesondere bei nicht alleiniger Hauptmieterschaft?
In der Hoffnung auf Auskunft,
Danke & Gruß,
Björn
PS Sorry wegen der Markierung als "Wichtig", ist aber (wg. der Drohung mit Anwalt) relativ dringend...
Antworten
antwort von Susanne am
Du wirfst in Deinem Posting offensichtlich die Begriffe Vormieter und Vermieter durcheinander.Vermieter: natürlich hat der ein Anrecht auf die Mietzahlung, und zwar vom jeweiligen Mieter. Ist auch egal, ob vor Beginn des schriftlichen MV. Mit der Überlassung der Wohnräume ist ein mündl. MV schon zustande gekommen.
Vormieter: Hat der Vormieter Euch verfrüht Zugang zur Wohnung verschafft, so hätte er im Vorfeld klären müssen, dass das nur im Zusammenhang mit anteiliger Mietzahlung möglich ist. Bei 2 Wochen könnte ich diesen Aufstand ja noch verstehen, aber bei 3 Tagen....
Wer wars denn nun?
antwort von bjoern am
Hallo Susanne & alle,sorry, nein, ich verwende nur verwirrende Abkürzungen
Danke & Gruß,
Björn
PS Der Vormieter ist (Patent-)anwalt. Das erklärt vielleicht den Aufstand
antwort von Susanne am
Falls der sich nochmal meldet, würde ich ihn darauf hinweisen, dass solche Absprachen vorher getroffen werden müssen, und zwar mit allen Vertragsparteien. Ohne schriftliche Vereinbarung hat er sowieso Probleme mit der Beweispflicht, zudem Ihr noch zu 2 seid.
