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gebührenpflichtige Wohnungsübergabe durch Hausverwaltung

 hallo100 hat diese Frage am 30.11.2008 gestellt
In unserem Mietvertrag steht unter Sondervereinbarungen, dass die Wohnungsübergaben mit Protokoll von der Hausverwaltung gebührenpflichtig für den Mieter vorgenommen werden. Diese Klausel wurde handschriftlich ergänzt.
Jetzt fordert die Hausverwaltung 50€ für die Übergabe der Wohnung ein.
Müssen wir den Betrag zahlen?
Ich hoffe jemand kennt sich mit dem Thema aus und kann uns helfen!
Vielen Dank!

2 Kommentare zu „gebührenpflichtige Wohnungsübergabe durch Hausverwaltung”

 AMAyer Experte!
01.12.2008 08:22

Eine UNVERSCHÄMTHEIT; welche nur die Gier der Vermieter zum Ausruck bringt. natürlich werden Sie dies nicht bezahlen!

Andreas Mayer

 Susanne Experte!
01.12.2008 09:51

Verwaltungskosten kann der Vermieter nicht über die Nebenkosten mit dem Mieter abrechnen, das ist über die Betriebskostenverordnung (siehe online) geregelt und somit verboten.
Ich denke, dass eine mietvertragliche Regelung, die dieses Verbot umgeht, keine gültige Klausel sein kann.
Eine rechtssichere Antwort bekommst Du allerdings nur von einem Rechtsanwalt.

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