gefragt von administrator am 30.11.1999

Selbstauskunft

Hallo,

ich wohne mit meiner Freundin in einer Wohnung, die wir zum 1.11. gekündigt haben; Ein Nachmieter will sie in der 2ten Oktoberwoche übernehmen, denn wir hatten eine neue Wohnung zum 01.10. gefunden, die über eine Hausverwaltung vermietet wird. Den Mietvertrag hatte man uns Anfang September zugesandt - wir haben ihn unterzeichnet und zurückgeschickt und daraufhin dem Nachmieter grünes Licht gegeben und mit dem Umzugsunternehmer einen Termin vereinbart etc.
Nun hat man mir HEUTE (19.09.) von Seiten des VERMIETERS mitgeteilt, dass man von dort auf darauf besteht, dass ich einen STEUERBESCHEID der letzten beiden Jahre ZUSÄTZLICH zu dem von meinem Arbeitgeber ausgefüllten Verdienstbescheid beibringe. Natürlich könnte ich das tun - ich bin "freier Mitarbeiter" und verdiene außerordentlich gut - aber... ist das eigentlich datenschutzrechtlich ok? Was geht diese Hausverwaltung mein Steuerbescheid an? Sollte die Bestätigung meines Chefs nicht genügen? MUSS ich darauf eingehen? MUSS ich akzeptieren, dass die Hausverwaltung fast DREI Wochen gebraucht hat, um mir diese Entscheidung mitzuteilen?

Für einen Hinweis wär ich dankbar.

Mathias
Stichwörter: selbstauskunft

Antworten

antwort von Susanne am
Natürlich müssen Sie das nicht.
Allerdings sollten Sie auch wissen, dass die Eigentümer/Verwaltung auch keinen Mietvertrag mit Ihnen eingehen [b:2e0f8]muss[/b:2e0f8], sollte dieser noch nicht unterschrieben sein. Auch die bisherigen Verhandlungen schliessen nicht aus, dass der Abschluss des MV von Seiten des VM noch abgelehnt werden kann.

antwort von volker* am
Hallo Mathias,

wenn der Mietvertrag vom Vermieter noch nicht unterschrieben ist, solltest du in den sauren Apfel beißen und den Steuerbescheid persönlich vorlegen.

Ansonsten wird es vermutlich zu keinem Mietvertrag kommen.

Viele Grüße
Volker

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Fragerecht des Vermieters , Selbstauskunft des Mieters Bonit
Unzulässige Fragen Selbstauskunft des Mieters
Schufa- Selbstauskunft zulässig???
Selbstauskunft falsch
Fragen Selbstauskunft