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Susanne
Natürlich müssen Sie das nicht.
Allerdings sollten Sie auch wissen, dass die Eigentümer/Verwaltung auch keinen Mietvertrag mit Ihnen eingehen muss[/b:2e0f8], sollte dieser noch nicht unterschrieben sein. Auch die bisherigen Verhandlungen schliessen nicht aus, dass der Abschluss des MV von Seiten des VM noch abgelehnt werden kann.
volker*
Hallo Mathias,
wenn der Mietvertrag vom Vermieter noch nicht unterschrieben ist, solltest du in den sauren Apfel beißen und den Steuerbescheid persönlich vorlegen.
Ansonsten wird es vermutlich zu keinem Mietvertrag kommen.
Viele Grüße
Volker
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