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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Die Wohnung in der ich aktuell noch wohne, wurde nach Insolvenz des Vorbesitzers Anfang des Jahres von einem neuen Eigentümer ersteigert. Dieser hatte mir (und anderen Mietern) zum 31.05.2005 schriftlich gekündigt. Ich wohne jedoch nach wie vor in der Wohnung und zahle Miete. Das ist dem neuen Inhaber auch bekannt. Es gab regelmässigen Kontakt. Jetzt möchte ich zum 31.10.2005 aus der Whg. ausziehen und habe den Vermieter darüber schriftlich 'informiert' (nicht gekündigt). Dieser besteht jetzt auf eine 3-monatige Kündigungsfrist, da er erst zum 01.12.2005 einen Nachmieter hat.

Wie ist die Rechtslage? Habe ich nicht einen vertragslosen Zustand - und der Vermieter aufgrund der von ihm ausgesprochenen Kündigung keinen Anspruch auf eine 3-monatige Kündigungsfrist?

Vielen Dank für entsprechende Hinweise!

1 Kommentar zu „Vertragsloser Zustand / Kündigungsfrist ???”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

da du das Mietverhältnis trotz Kündigung fortgesetzt hast und der Vermieter keine Einwände dagegen hat, gilt bei dir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten

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