gefragt von administrator am 30.11.1999
Teppichboden bei Auszug
Hallo,folgende Frage stellt sich mir: Ich habe bei Einzug von dem Vormieter Korkfußboden für 2 Räume übernommen und von ihm gekauft.
Wenn ich nun in einem Monat ausziehe und den Korkboden mit in die neue Wohnung nehme, bin ich dann verpflichtet zb einen Teppichboden in den 2 Räumen zu verlegen? Oder muss der Vermieter für einen neuen Belag sorgen?
Danke für die Hilde!
Steve
Antworten
antwort von Susanne am
Wenn die Wohnung mit Belag vermietet wurde, kann der VM verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
antwort von administrator am
Der VM hat für die 2 Räume keinen Belag gestellt. Wie gesagt der Korkboden der bei Wohnungsübernahme drin war habe ich vom Vormieter gekauft. Was vorher in den 2 Räumen war kann ich nicht sagen.
antwort von Susanne am
Der gekaufte Belag ist Ihr Eigentum und gehört nicht zur Mietsache, das ergibt sicher allerdings aus dem Kaufvertrag mit dem Vormieter. Sollte die Wohnung mit Teppich vermietet worden sein (vielleicht an den Vormieter) so haben Sie auch die Rückbaupflicht/-recht des Vormieters übernommen. Der ursprüngliche Zustand muss wiederhergestellt werden (ergibt sich aus dem Mietvertrag), wie es vor der Verlegung des Korks war. Lag dort vorher ein Teppich, muss der auch dort wieder hin.
