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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit April 2000 in einer Mietwohnung. Beim Einzug wurde ein Mietvertrag über 3 Jahre befristet abgeschlossen. Dieser wurde jedoch nach Ablauf nicht schriftlich verlängert. Jetzt wohne ich knapp über 5 Jahre in der Wohnung.
Ich möchte die Wohnung nun kündigen! Welche Frist muss eingehalten werden?


MFG
Ralf123

3 Kommentare zu „Kündigungsfrist bei nicht verlängertem Mietvertrag”

Susanne Experte!

Normalerweise müsste der Mietvertrag einen Passus enthalten, der die Kündigung nach Ablauf der Befristung regelt, so wie: ...verlängert sich jeweils um ein Jahr etc.
Ansonsten handelt es sich inzwischen um einen unbefristeten MV mit 3 monatiger Kündigungsfrist.

Manfred2104

1999 lief unser 5-Jahreszeitvertrag aus und wurde nicht verlängert. Es wurde ausdrücklich eine Verlängerungsregel ausgeschlossen. Jetzt, 2005, wollen wir als Mieter wegen eingetretenem Arbeitsplatzverlust die Wohnung kündigen. Welche Kündigungszeit gilt bzw. darf ein Nachmieter gestellt werden?

Herzlichen Dank!

Manfred

Susanne Experte!

Ist eine Verlängerungsregelung ausgeschlossen, so wird es auch keine Nachmieterregelung im Vertrag geben.
Der Mietvertrag ist demnach ein unbefristeter und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nachmieterregelung nur kulanzmässig durch den VM möglich, dies allerdings noch schrifltich fixieren.

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