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Wasserabzug bei Wasserschaden

 Sabine_B hat diese Frage am 11.10.2011 gestellt
Hallo,

ich sitze gerade an Betriebskostenabrechnungen. In dem Objekt gab es 2009 einen Wasserschaden auf grund dessen die Nachzahlung sehr hoch war und auch die neuen Abschläge erhöht wurden.

Weiß jemand, wieviel von den Wasserkosten abgezogen werden muss die nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Vielen Dank
Sabine

4 Kommentare zu „Wasserabzug bei Wasserschaden”

 Berthelstal Experte!
11.10.2011 10:55

 Forseti Experte!
11.10.2011 11:12

Was schätzen Sie denn, wieviele m³ Wasser durchgerauscht sind? Welche Versicherung hat denn diesen Schaden am Gebäude reguliert, die müsste dann auch den erhöhten Wasserverbrauch bezahlen.

 Bladder Experte!
11.10.2011 11:43

Wenn nicht zufälligerweise kurz vor dem Schaden eine Ablesung stattgefunden hat, dann kann man eigentlich nur die Durchschnittswerte der letzten Jahre auf die Mieter umlegen.
Der Rest ist für den Vermieter.

 Sabine_B
11.10.2011 11:51

Wieviel wasser durchgelaufen ist kann nicht gesagt werden die NZ war mehr als das doppelte als im Jahr davor.

Der Schaden wurde von der Gebäudeversicherung übernommen.

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