gefragt von administrator am 30.11.1999

Verkauf

Hallo,

ich wohne zusammen mit meinem Freund seit 2 Jahren in einer 3-Zimmer-Wohnung. Nun möchte die Vermieterin die Wohnung verkaufen.

Wenn ein neuer Käufer gefunden ist, was habe ich da noch für Rechte? Welche Kündigungsfristen gelten da? Muss die jetztige Vermieterin bereits in der Annonce angeben, dass die Wohnung vermietet ist? Kann uns der neue Käufer einfach so auf die Straße setzen?

Vielen Dank.

risingsun
Stichwörter: verkauf

Antworten

antwort von Susanne am
Erst einmal passiert gar nichts, der Käufer muss nämlich den mit Euch exisiterenden Mietvertrag so wie er ist übernehmen.
Der derzeitige Eigentümer hat keine gesetzl. Grundlage, Euch zu kündigen. (Es sei denn, Ihr bezahlt keine Miete oder verstosst grob gegen Vereinbarungen im Mietvertrag) Falls der Eigentümer einen höheren Gewinn erzielen will, muss er die Wohnung ohne Mieter verkaufen und kann für Verhandlungen auf Euch zukommen.
Der neue Eigentümer könnte, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, eine Kündigung wg. Eigenbedarfs schreiben, Kündigungsfrist nach mietvertragl. Vereinbarung, mind. 3 Monate. Gegen diese Kündigung kann von Euch Einspruch erhoben werden, ggf. wird der Eigentümer dann klagen und das Gericht muss beide Seiten gegeneinander abwägen.

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