gefragt von administrator am 30.11.1999
Urteil: Tiefgaragen mit Salz streuen
Urteil: Tiefgaragen mit Salz streuenTiefgaragenrampen müssen bei Frost mit Salz gestreut werde. Das Amtsgericht München: Bei gefrierendem Regen reicht es nicht aus, wenn an der Ausfahrt nur Split gestreut wird (Az.: 261 C 11411/98).
Wohnungs-Urteil
Gestaffelte Fristen für Schönheitsreparaturen sind rechtmäßig. Das Koblenzer Oberlandesgericht: Verschiedene Fristen knüpfen erfahrungsgemäß an unterschiedlichen Grad der Abnutzung an (Az.: 5 U 930/98).
