gefragt von administrator am 30.11.1999

Urteil: Tiefgaragen mit Salz streuen

Urteil: Tiefgaragen mit Salz streuen

Tiefgaragenrampen müssen bei Frost mit Salz gestreut werde. Das Amtsgericht München: Bei gefrierendem Regen reicht es nicht aus, wenn an der Ausfahrt nur Split gestreut wird (Az.: 261 C 11411/98).



Wohnungs-Urteil

Gestaffelte Fristen für Schönheitsreparaturen sind rechtmäßig. Das Koblenzer Oberlandesgericht: Verschiedene Fristen knüpfen erfahrungsgemäß an unterschiedlichen Grad der Abnutzung an (Az.: 5 U 930/98).
Stichwörter: salz + streuen + tiefgaragen + urteil

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