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Stefan_hochh hat diese Frage gestellt
Hallo,
Vielleicht kann mir ja jemand Helfen. In meiner Nebenkostenabrechnung ist das Braucwasser nach Personen gerechnet aber das Frischwasser nach Wasseruhr abgerechnet.
Kann der Vermieter einmal nach Uhr und einmal nach Personen abrechnen?
Hintergrund: Im ganzen Haus sind wasseruhren an jeder entnahmestelle eingebaut udn werden auch einmal im Jahr abgelesen.
Stichwörter: brauchwasserkosten

4 Kommentare zu „Wasserkostensbrechnung”

Susanne Experte!

Nach welchem Umlageschlüssel abgerechnet wird, sollte im Mietvertrag vereinbart sein.
Wenn Wasseruhren den verbrauchsgerechten Betrag erfassen, so ist auch danach abzurechnen. Nach BGB sollte alles andere, was nicht verbrauchsgerecht abgerechnet wird, nach qm Wohnfläche abgerechnet werden, <strong>falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.</strong>
Nach welchem Umlageschlüssel sollte Deiner Meinung nach das Brauchwasser abgerechnet werden?

Stefan_hochh

Danke erst einmal für die Antwort.
Meiner Meinung nach sollte doch auch das Brauchwasser nach der erfassten Menge berechnet werden. In älteren Abrechnungen (anderer Vermieter)wurde dies so gerechnet.
Man kann ja nicht mehr Brauchwasser als Frischwasser haben!?
Im Mietvertrag ist dazu nichts vereinbart worden.

Susanne Experte!

Wie soll Brauchwasser denn erfasst werden?
Natürlich hat man mehr Brauchwasser als Trinkwasser, weil:

Je größer die Fläche des Grundstücks, desto mehr Niederschlag wird aufgefangen. Auch dieser gilt als Brauchwasser und je nach Grundstücksgröße wird dessen Entsorgung über Kanäle dem Eigentümer berechnet. Grundlage dafür sind m.W. durchschnittliche Niederschlagsmengen pro qm.

Dass also die berechnete Brauchwassermenge immer gleich der berechneten Frischwasserentnahme sein muss ist m.E. nicht schlüssig.

Folgendes habe ich dazu noch gefunden:
Zu den umlagefähigen Entwässerungskosten gehören auch die Gebühren für die Ableitung von Oberflächenwasser (OLG Düsseldorf 10 U 197/98 WM 2000, 591).

Stefan_hochh

Super Danke,
das hat mir weitergeholfen!

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