gefragt von administrator am 30.11.1999

Fremdmüllablagerung auf gemietetem Gelände als Mangel

Fremdmüllablagerung auf gemietetem Gelände als Mangel

Ein Anspruch eines Mieters einer Gewerbefläche gegen den Vermieter auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Müll, den Dritte unbefugt abgelagert haben, entfällt, wenn dieser Mangel nicht rechtzeitig angezeigt worden ist.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.09.2001 - Aktenzeichen: 8 U 3441/00, NZM 2003, S. 27.

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