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Praline hat diese Frage gestellt
Vermieter hat eine möbilierte Eigentumswohnung zum ortsüblichen qm Preis/Kaltmiete zum 1.7.12 vermietet.
Eigentlich ist die Miete möbiliert super günstig, zu günstig.
So kommt der Vermieter kaum mit seinen Kosten mit dieser Miete hin, da die Kosten der Hausverwaltung auch gestiegen sind.

Wann kann er erstmalig die Miete erhöhen?
Oder könnte er einen monatlichen Betrag zusätzlich zur Kaltmiete für die Möbilierung in den nächsten Monaten/nächstes Jahr verlangen?

1 Kommentar zu „Vermieter vermietet Wohnung mit Möbel”

mono Experte! 09.09.2012 09:48

Vermieter hat eine möbilierte Eigentumswohnung zum ortsüblichen qm Preis/Kaltmiete zum 1.7.12 vermietet.

Das heißt wohl soviel wie: Sie haben eine Wohnung erworben und dachten sich, "die vermiete ich jetzt mal".

Eigentlich ist die Miete möbiliert super günstig, zu günstig.
So kommt der Vermieter kaum mit seinen Kosten mit dieser Miete hin, da die Kosten der Hausverwaltung auch gestiegen sind.


Es ist zu hoffen, dass Sie nicht lediglich durch die Erhöhung der Hausverwalterkosten in diese Lage geraten sind. Wenn doch, dann war die Miethöhe von Anfang an schlecht kalkuliert. Bedenken Sie, dass Sie für alle mitvermieteten Gegenstände die Instandshaltungsverpflichtung trifft, insofern Sie diese nicht individualvertraglich ausgeschlossen haben.

Wann kann er erstmalig die Miete erhöhen?

Die Mieterhöhungsmöglichkeiten ergeben sich zunächst aus den vertraglichen Vereinbarungen, z.B. vereinbarte Staffelmiete.

Soweit nichts vereinbart ist, haben Sie die Möglichkeit, die Miete bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an die ortsübliche Vergleichmiete zu erhöhen. Dazu siehe:§ 558 I BGB oder auch http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/mieterhoehung.html .

Oder könnte er einen monatlichen Betrag zusätzlich zur Kaltmiete für die Möbilierung in den nächsten Monaten/nächstes Jahr verlangen?

Dies könnten Sie lediglich, wenn der Mieter dem zustimmt - aber weshalb sollte er das tun ?!

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