gefragt von administrator am 30.11.1999
Unwirksame Tierhaltungsklausel in der Hausordnung
Unwirksame Tierhaltungsklausel in der HausordnungDie in der Hausordnung zu einem Wohnungsmietvertrag enthaltene Klausel:
"Haustiere, insbesondere Hunde, Katzen, Hühner und Kaninchen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.", stellt keine wirksame Einschränkung der Tierhaltung dar, da Kleintiere nicht ausgenommen sind. Das Erfordernis einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters ist überobligationsmäßig
