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Sly hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
In meinem neuen Mietvertrag steht eine Klausel über Reparaturen (die Kleinreparaturklausel):
"Bei Reparaturen an Verschleißteilen trägt der Mieter 80% und der Vermieter 20% der Kosten."
Es ist auch zusätzlich aufgeführt das es im Einzelfall nicht über 8% der Jahresgrundmiete oder 200€ im Jahr übersteigen darf. Das ist noch alles klar.
Da drunter ist ein Zusatz den ich nicht ganz verstehe: " Bei sonstigen Reparaturen in der Wohnung werden die Kosten geteilt."
Welche sonstigen Reparaturen? Ist das rechtens?
Muss diese nicht voll der Vermieter übernehmen?
Vorab lieben Dank
Grüsse Ivonne

0 Kommentare zu „sonstige Instandhaltungskosten”

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