gefragt von administrator am 30.11.1999
Verwirkung von Mietzahlungs- und Minderungsansprüchen
Verwirkung von Mietzahlungs- und MinderungsansprüchenNimmt der Vermieter eine Minderung über einen längeren Zeitraum rügelos hin, so kann der Anspruch auf rückwirkende Zahlung der vereinbarten Miete verwirkt sein.
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen: VII ZR 66/01 - ZMR 2003, S. 341.
