gefragt von administrator am 30.11.1999

Verwirkung von Mietzahlungs- und Minderungsansprüchen

Verwirkung von Mietzahlungs- und Minderungsansprüchen

Nimmt der Vermieter eine Minderung über einen längeren Zeitraum rügelos hin, so kann der Anspruch auf rückwirkende Zahlung der vereinbarten Miete verwirkt sein.

BGH, Urteil vom 26.02.2003 - Aktenzeichen: VII ZR 66/01 - ZMR 2003, S. 341.

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Rückzahlung überhöhten Mietzinses / Verwirkung
Verjährung und Verwirkung
Mietminderung und Verwirkung
Verwirkung verschiedener Ansprüche
Verwirkung Rückzahlung