gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung 1998/99

:oops: Hi, mein ehemaliger Vermieter hat mir in 2003 eine NK- Abrechnung für 1998 und 1999 geschickt. Gilt hier auch die neue 12-Monatsfrist ( Verjährung )?
Mein Anwalt meint, diese Frist gilt nur für Mietverträge, dienach 2001 geschlossen wurden !?
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hi,
diese 12Monatsfrist greift erstmals ein, wenn der Abrechnungszeitraum nach dem 01.09.2001 endet.

Anwalt , es stimmt was er sagt.

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