gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung

Hallo. Ich denke meine Nebenkostenabrechnung ist auch verjährt. Kann mir das jmd. bestätigen?
Also. Wir sind am 30.06. aus der alten Wohnung ausgezogen. NEbenkosten abrechnung erfolgte für denZEitraum vom 01.01.2002-30.06.2002. Bei der ISTA ABrechnung ist der ABrechnungzeitraum 01.04.02-31.03.03 angegeben. Der Brief ist bei uns am 11.05.2004 eingegangen.
Eigentlich sind doch sogar beide Zeiträume abgelaufen, oder?

Wenn ja, was soll man dann tun? EIn nettes Einspruch-Schreiben schreiben?

Vielen DAnk für die Hilfe.
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Oliver Curd am
Hallo,

lesen Sie BGB §556 (3), dere Vermieter muss spätestens nach 12 Monaten seit Ende des Abrechnugzeitraumes dem Mieter die Abrechnung zukommen lassen ,ist dies nicht der Fall, braucht der Mieter nicht zahlen, vorrausgesetzt, der Vermieter hat es nicht zu vertreten, dass Abrechnug verspätet ist.

MfG
O.C.

antwort von Oliver Curd am
schreiben Sie Ihrem Vermieter, dass er die Abrechnung verspätet eintraf und verweisen Sie Ihn auf §556 (3) BGB

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