gefragt von administrator am 30.11.1999
Schimmelbefall aller Räume einer Neubauwohnung bei Erstbezug
Schimmelbefall in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug75 %
(LG Köln, 9 S 25/00)
Schimmelbefall, der das Anstellen von Schränken an die Wände verhindert, in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug rechtfertigt eine Mietminderung in Höhe von 75 %.
