gefragt von administrator am 30.11.1999

Schimmelbefall aller Räume einer Neubauwohnung bei Erstbezug

Schimmelbefall in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug

75 %

(LG Köln, 9 S 25/00)

Schimmelbefall, der das Anstellen von Schränken an die Wände verhindert, in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug rechtfertigt eine Mietminderung in Höhe von 75 %.

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