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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben fristgerecht zum 31. März 2006 unsere Wohnung gekündigt.

In unserem Mietvertrag steht nichts drin, das wir die Wohnung neu tapezieren müssen, noch steht etwas drin, das wir die Wände bei Auszug weißen müssen.
Die Wohnung ist eigentlich letztes Jahr neu tapeziert worden. Sind halt ein paar Bohrlöcher drin.

Wie dürfen wir die Wohnung übergeben, rein rechtlich gesehen, wenn nichts im Mietvertrag steht. Es steht lediglich drin, das die überlassenen Räume im sauberen und ungezieferfreien Zustand ordnungsgemäß übergeben werden müssen.

Nochwas, es sind keine Fristen für Schönheitsreparaturen festgehalten.

Vielen Dank für eure Antwort!

Lieben Gruß,

Janina
Stichwörter: wichtig + auszug + wohnung + beachten + man

2 Kommentare zu „Wichtig: Auszug aus Wohnung, was sollte man beachten?”

fin Experte!

Wenn es denn so stimmt und Sie nicht gerade hiphop oder sonstwie dem allgemeinen Geschmack entgegen tapeziert haben, müssen Sie bei Mietende nur die Bohrlöcher verschließen, und soweit es geht so, dass man es nicht sofort sieht.

Rano Experte!

In welchem Zustand habt ihr die Wohnung denn übernommen?

Wenn ihr sie 'nackt' übernommen habt, so solltet ihr sie auch so wieder übergeben.

Falls aus irgendwelchen naheliegenden Umständen klar erkenntlich ist, was der Vermieter mit 'ordnungsgemäß' meint, so könnte der VM sich im Rechtsstreit darauf berufen.

Gruß
Ralph

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