gefragt von administrator am 30.11.1999

Forderungserlaß durch Kautionsabrechnung und Auszahlung des

Forderungserlaß durch Kautionsabrechnung und Auszahlung des Guthabens

Rechnet der Vermieter ein Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kaution ab und zahlt er das Abrechnungsguthaben an den Mieter aus, so können damit nicht berücksichtigte Forderungen des Vermieters erlassen worden sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2001, Aktenzeichen: 24 U 133/00, WM 2001, S. 439.

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Kautionsabrechnung?!?!
Guthaben aus Nebenkosten, doch keine Auszahlung!!!
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Bis zu welchem Zeitraum Auszahlung des Guthabens?
Forderungserlaß durch Kautionsabrechnung und Auszahlung des