gefragt von administrator am 30.11.1999
Wirksamkeit der Betreuerkündigung
Wirksamkeit der BetreuerkündigungOhne vorherige Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Betreuer des Mieters nichtig.
Landgericht Berlin, Urteil 13.10.2001, Aktenzeichen, 65 S 563/99, NZM 2001, S.807
