gefragt von administrator am 30.11.1999

Wirksamkeit der Betreuerkündigung

Wirksamkeit der Betreuerkündigung

Ohne vorherige Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Betreuer des Mieters nichtig.

Landgericht Berlin, Urteil 13.10.2001, Aktenzeichen, 65 S 563/99, NZM 2001, S.807

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