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Unwirksame Kautionsabrede

Eine dem Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung nachteilige Mietkautionsabrede führt zu Unwirksamkeit der Klausel ohne teilweise Aufrechterhaltung durch etwaige geltungserhaltende Reduktion.

Landgericht München I, Urteil vom 14.03.2001, Aktenzeichen: 15 S 13169/00.
Stichwörter: kautionsabrede + unwirksame

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