gefragt von administrator am 30.11.1999

Kausel wegen neuer Anschrift im Mietvertrag

Ich habe eine Klausel im Mietvertrag ......
wonach ich dem Vermieter beim Auszug meine Abmeldebescheinigung vorlegen muß und auch die neue Adresse bekannt zu geben :(

[b:c8c00]"Zieht der Mieter aus ohne dem Vermieter seine neue Anschrift oder seinen neuen Aufenthaltsort bekannt zu geben ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung in Besitz zu nehmen und die Schlösser oder Schließzylinder auszuwechseln.
Der Vermieter ist befugt, zurückgelassene Gegenstände zu vernichten die augenscheinlich wertlos oder nur von geringem Wert sind"[/b:c8c00]

Reicht es hier aus wenn ich dem Vermieter die Anschrift von Bekannten mitteile ? Ist das überhaupt rechtens ? Ich habe echt Bedenken dass meine Vermieter dort mal uneingeladen auftauchen so wie sie auch während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung waren :(
Oder wäre dem auch Genüge getan wenn ich die Anschrift meines Anwaltes mitteile ?

Vielen Dank
ZottelAtHome
Stichwörter: anschrift + kausel + mietvertrag + neuer + wegen

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