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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Meine Freundinund ihr Sohn leben in einer Mietwohnung zusammen. Nun will der Sohn ausziehen und sich ummelden. Aus komplexen Gründen besteht aber die Möglichkeit, dass der Sohn in drei Monaten wieder zurückziehen wird.

Dann, so fürchtet meine Freundin, könnte der Vermieter aber die Unterschrift verwehren, weil er die beiden sowieso aus der Wohnung haben will, da er die gesamte Immobilie verkaufen will.

Darf der Mieter den Zugang für den eigenen Sohn verwehren?

Vielen Dank für jede Antwort und viele Grüße.

Jörg
Stichwörter: frage + mietrecht

2 Kommentare zu „Frage zum Mietrecht”

Oliver Curd Experte!

hallo,

der Sohn zählt als Familienangehöriger.

Ohne dass im Mv ausdrücklich vereinbart ist, ist die Mutter berechtigt,ihre nächsten Famileinangehörigen in die Wohnung aufzunehmen. Vorraussetzung ist, dass die Wohnung dann nicht überbelegt ist.

OLG Hamm RE WM 97,364

also kann der Sohn auch nacher wieder bei Mami wohnen.

mfg

O.C

Gast Experte!

Alles klar, super. Danke für deine Antwort.

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