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Wohnungsübergabe

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hi,

ich weisst nicht ob ich hier richtig bin, aber versuchs mal.
Ich ziehe ab den 1.8.2005 in eine wohnung ein, wo ich den Mietvertrag mit dem Makler schon unterschrieben habe. Den Makler ich habe ich schon bezahlt.

Nun zu den Fragen.
1)Im Vertrag steht drin, dass die Wohnung neu gestrichen werden muss. Dass hat der Vormieter auch gemacht, aber leider sieht man an einigen stellen gelbe Streifen von der vorherigen Tapete. An einigen stellen hat der Vormieter auch die Tapete weggerissen, dass die Farbe im Zimmer nicht gleichmässig ist. Man sieht sofort dass dort die Tapete fehlt und er einfach rübergemalt hat.

Kann man was da machen, da der Vormieter sich weigert noch irgendwas zu ändern?

2)Muss der Vormieter bzw. der Vermieter einen Teppich verlegen? Habe dort nur einen "harten Gummi" boden (ist das Parket?).

Danke für die Hilfe
Stichwörter: wohnungsübergabe

1 Kommentar zu „Wohnungsübergabe”

 Oliver Curd Experte!

Hallo,


da die Wohnung nicht fachgerecht gestrichen worden ist, empfehle ich ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in dem diese Misstände festgehalten sind.
Damit sie bei Auszug etwas schriftliches in der Hand haben. Sie könne auch schriftlich abmachen, dass sie die Wohnung streichen, und bei Auszug bdie Wohnung dann nicht renovieren müssen.

Bie Teppichboden kann man nur eins machen den Vermieter bitten einen auf seine Kosten einen zu verlegen, oder selbst einen neuen rein legen, aber dass sollte wiederum schriftlich so geregelt sein, dass bei Auszug klar ist was mit dem Teppich geschiet der evtl. von Ihnen verlegt wurde.

Auf jedenfall machen Sie bitte alles schriftlich!!!!

mfg

O.C

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