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Oliver Curd
Hallo,
da die Wohnung nicht fachgerecht gestrichen worden ist, empfehle ich ein Übergabeprotokoll anzufertigen, in dem diese Misstände festgehalten sind.
Damit sie bei Auszug etwas schriftliches in der Hand haben. Sie könne auch schriftlich abmachen, dass sie die Wohnung streichen, und bei Auszug bdie Wohnung dann nicht renovieren müssen.
Bie Teppichboden kann man nur eins machen den Vermieter bitten einen auf seine Kosten einen zu verlegen, oder selbst einen neuen rein legen, aber dass sollte wiederum schriftlich so geregelt sein, dass bei Auszug klar ist was mit dem Teppich geschiet der evtl. von Ihnen verlegt wurde.
Auf jedenfall machen Sie bitte alles schriftlich!!!!
mfg
O.C
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