gefragt von administrator am 30.11.1999

Ersatzwohnung u.a. bei erleichterter Kündung des Vermieters

Durch Vermieterwillkür wurde mir gekünigt.
Da bei der erleichterten Kündigung (§ 573a BGB) der Vermieter keinen Kündigungsgrund anzugeben braucht, hat er leichtes Spiel einen Mieter los zu werden, wenn ihm nicht die Nase passt.
Ist das wirklich so?
Kann bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht der Vermieter gefragt werden, welche Gründe für die Kündigung (Verstösse gegen den Mietvertrag) ausschlaggebend sind?
Muss der Vermieter bei einer erleichterten Kündigung ( § 573a BGB )
für mich eine Ersatzwohnung suchen?
Ich habe gerade die ganze Wohnung frisch tapeziert, gestrichen, Teppischboden verlegt, kann ich Schadensersatz geltend machen?
Welche Härtefälle kann ich aussserdem geltend machenß
Durch einen Umzug werde ich mich verschulden, ist das ein Härtefall (Sozialklausel)?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, gegen diese erleichterte Kündigung vorzugehen?
Mit der Bitte um rege Beantwortung!
Vielen Dank, Dietmar

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Fragerecht des Vermieters , Selbstauskunft des Mieters Bonit
Schadensersatzanspruch des Vermieters wg. Dübellöcher im Bad
Zweitschlüssel des Vermieters ?, nein
Bearbeitungsgebühr des Vermieters
Ausschluß der Haftung des Vermieters