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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer kann weiterhelfen???

Ich habe in meiner Toilette ein altes Holzfenster das undicht ist..Dieses habe ich jedoch nicht dem Eigentümer gemeldet sondern es von innen und aussen mit Steropurplatten zugemacht und mit Silikon jetzt versiegelt...ok ich war zu voreilig kann der Vermieter mir nun kündigen wegen Sachbeschädigung???

Gruß Udo
Stichwörter: kündigung + sachbeschädigung + wegen

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