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Susanne27 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Unsere Wohnung ist mit Nachtspeicherheizungen ausgestattet. Eine der Heizungen im Wohnzimmer ist vor 2 Jahren kaputt gegangen. Als Ersatz haben wir ein Elektro-Heizöfchen bekommen. Dies war leider kein adäquater Ersatz. Jetzt haben beschlossen auszuziehen.

Wir haben unsere neue Wohung kurzfristig gefunden und möchten zum 1 Mai. 2010 dort einziehen. Die Kündigungsfrist der alten Wohnung beträgt 3 Monate, also müssten wir bis 31. Juli 2010 doppelt Miete zahlen. Wir suchen jetzt eine Möglichkeit dies zu vermeiden.

Meine Fragen:
1. Wir haben 3 Interessenten, die ab Mai in die Wohnung einziehen würden.
-> Kommt man aus dem Mietvertrag raus, wenn man geeignete Nachmieter präsentiert?

2. Vermieter möchte gerne Modernisierungsmaßnamen durchführen (sprich etwas an der Heizsituation ändern, "weil das auch ein Grund wäre, warum wir aus der Wohnung ausziehen" ;) , deshalb möchte er erst mal keinen Nachmieter. Wir bezahlen aber noch die 3 Monate Miete.
-> Ist dies so zulässig?
-> Vermieter gibt durch seine Aussage ja zu, dass der Zustand der Wohnung nicht optimal ist.
-> würde das hier auf uns zutreffen: das Sonderkündigungsrecht des Mieters vor Durchführung einer zu duldenden Modernisierungs- maßnahme
-> Was genau bedeutet Sonderkündigungsrecht in diesem Fall?

2 Kommentare zu „Sonderkündigungsrecht”

Berthelstal Experte! 16.04.2010 12:40

Vorweg:
1. Glauben Sie nicht an das Märchen mit den 3 Nachmietern, wie ich vermute.
Der Vermieter kann einen akzeptieren, aber auch gar keinen.

2. Lesen Sie:http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/ToddesMieters/tdm1.htm

Da steht alles über Sonderkündigungsrecht, auch bei Modernisierungsmaßnhmen.
Nach Ihrer Schilderung trifft das aber für Sie nicht zu, da nur mit unerheblichen Beeinträchtigen zu rechnen ist. Die doppelte Miete ist für jeden eine Unbill, jedoch rechtlich in Ordnung.

ib.seibold aktiver Benutzer 16.04.2010 13:43

Hallo Susanne,
1. Das mit den 3 Nachmietern ist in der Tat ein Märchen und gilt nur bei qualifizierten Zeitmietverträgen in denen der Nachmieter den Mietvertrag 1:1 übernimmt aber auch vom Vermieter akzeptiert werden muss.
2.Wenn der Vermieter modernisieren möchte, also eine gewisse Zeit wegen der Arbeiten keine Mieteinnahmen haben wird dann habt ihr ein schönes Gesprächsthema: Ihr zieht schnell aus, der Eigentümer modernisiert und kann dann um so schneller einen neuen Mietvertrag mit vermutlich höherer Miete abschließen, so gewinnen beide Seiten! Ihr müsst´s nur richtig verkaufen. Macht aber in jedem Fall bei Auszug eine Übergabeprotokoll mit entsprechendem Vermerk dass nun keine Miete mehr bezahlt werden muss oder einen Aufhebungsvertrag!
3. Das Sonderkündigungsrecht steht Euch z.B. zu wenn die Miete erhöht werden soll oder eine Modernisierung vom Vermieter angekündigt werden soll, ist aber immer 3 Monate, hilft also auch nicht weiter. Die beste Lösung: der neue Mietvertrag beginnt etwas später und der alte endet etwas früher, ein Mittelweg ist meist die Lösung.
Ob die Wohnung optimal ist oder nicht ist egal, ihr habt es so wie es ist mit Euren Mietzahlungen bisher akzeptiert. Doppelte Miete zahlt Ihr auch nicht, in dem Zwischenraum habt Ihr ja auch 2 Wohnungen und für die Zeit des Umzugs ist dies wenigstens auch zwingend notwendig.
Die Erfahrung zeigt: miteinander sprechen löst manches Problem bevor es so richtig entsteht. Ihr zieh doch nicht jetzt gleich um, die neue Wohnung wenn sie leer ist kann auf Euch gute Mieter auch einige Wochen warten, alles eine Frage des Verhandlungsgeschickes.

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