gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkosten Probleme!!
hat jemand eine::idea:ich wohne teilweise bei meiner freundin und bei mir zu hause.d.h. es kann schon mal passieren, dass ich eine woche am stück bei ihr bin oder sie bei mir in der wohnung.ihr vermieter will mich jetzt als zweiten mitbewohner zählen und verlangt doppelte nebenkosten.diese werden bei meiner freundin pauschal d.h. für mich:30 euro monatlich vorab gezahlt/abgebucht
ich habe ihm bereits das angebot gemacht die hälfte zu bezahlen 15€. das wollte er nicht wurde im gegenteil noch dreister und verlangte dann rückwirkend (für ca.vier monate) 30€ von mir.
ich lehnte dies ab(klar für mich!).
wie sieht das aus ihr juristen da draußen??? wer hat recht? auf was hat er anspruch? auf was ich? und muss er nicht eine einzelabrechnung haben wenn er mir nachweisen will, dass mehr wasserverbrauch durch mich entsteht/standen ist....
ich wäre für Lösungen/Anregungen und Tipps sehr dankbar.
ich wünsche euch noch einen schönen tag!
pEACE tOB
Antworten
antwort von administrator am
Hi,ich hab mal gelesen, das eine Person 2-3 Monate in einer Mietwohnung mitwohnen darf ohne das er als "Untervermieter" angesehen werden kann und deshalb auch keine Nebenkosten erhoben werden dürfen, finde leider das Urteile nicht.
Sucht am besten mal in den Suchmaschinen, da muß es zu finden sein.
Gruß
