hat diese Frage am gestellt
administrator
Hallo,
Nebenkosten müssen Sie nur bezahlen für den Zeitraum in der Sie die Wohnung genutzt haben oder Anteilig wenn Sie die Wohnung zwar nicht mehr bewohnen aber noch Mieter sind (Auszug vor Ende der Mietdauer).
Sind Sie Fristgerecht ausgezogen oder bestand Ihr Mietvertrag noch im Zeitraum der "Schornsteinfergerkosten " ?
Gruß
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.