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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem ehemaligen Vermieter. Er will jetzt, nach über einem halben Jahr, einen Teil meiner Mietkaution einbehalten, mit der Begründung, ich hätte das Treppenhaus beim Auszug beschädigt. Ich habe damals leider keine Bürgschaft gemacht, sondern Überweisgung auf sein Konto.

Ich habe ihm geschrieben, dass der Anspruch nach einem halben Jahr verjährt ist. Er wiederum schreibt zurück: stimmt nicht, denn das Treppen haus gehöre nicht zur Mietsache, somit beträgt Verjährung 3 Jahre. Stimmt das?.

Falls ja, was kann ich sonst tun, um mein Geld zu bekommen, denn ich bin mir keiner Schuld bewusst. Aussdem kann es ja wohl nicht sein, dass mein einfach durch die Gegend rennen und jemanden beschuldigen kann, wie man möchte und dann nicht Beweise haben. Er hat einfach das Geld einbehalten, weil er meint, für mein Verschulden gäbe es Zeugen. Es sagt aber weder, wer das sein soll, noch hat er mir Fotos oder sonstige Beweise gezeigt, keine Rechnung oder Ähnliches.

Kennt jemand vielleicht Urteile oder Paragraphen,....?

Gruß

Tarja
Stichwörter: definition + gehört + mietsache + treppenhaus

0 Kommentare zu „Definition Mietsache, gehört Treppenhaus dazu?”

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