Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
yano hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir gehören zu den diskriminierten Grillern. In der Hausordnung steht: Grillen ist auf dem Balkon in jeder Form verboten. Find ich super doof, aber ist halt mal so.
Jetzt meine Frage: Darf mir einer das Grillen mit einem Elektrogrill in meinem Wohnzimmer(grenzt direkt an den Balkon) verbieten?

2 Kommentare zu „Grillen die xte Frage”

Susanne Experte!

M.w. kann Dir auch keiner das Grillen mit einem Elektrogrill auf dem Balkon verbieten-

Ghostraider Experte!

Im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon darf gegrillt werden. Eine ganz gravierende Einschränkung müssen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes die Grillfreunde aber beachten: Das Grillen im Freien ist nach den Immissionsschutzgesetzen verboten, wenn Qualm konzentriert in die Wohnung und Schlafräume der Nachbarn zieht. Wer seine Nachbarn einräuchert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen (OLG Düsseldorf 5 Ss [OWi] 149/95 - [OWi] 79/95 I).


Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96).

Dreimal im Jahr oder 6 Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96).

Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentums-Anlage kann nicht generell verboten werden. Fünfmal im Jahr ist Grillen erlaubt (BayObLG 2 Z BR 6/99).

Großzügiger ist ein Vergleich, der vor dem Landgericht Aachen (6 S 2/02) geschlossen wurde. Zweimal im Monat darf im hinteren Teil des Gartens gegrillt werden, in der Zeit zwischen 17.00 und 22.30 Uhr, danach dürfen Grillfreunde die Holzkohle nur noch ausglühen lassen. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.