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cafee hat diese Frage gestellt
Hallo.
Vorweg: Wir haben unsere Mietwohnung zum 31.01.2010 fristgemäß gekündigt, knapp 7 Jahre bewohnt, nie Ärger, alles pünktlich gezahlt, nie eine Betriebskostennachzahlung erhalten. Der Vermieter war verärgert, so schnell findet man keinen neuen Mieter (große Wohnung, teure Miete), wollte sogar 3 Monate Mietsausfall gezahlt haben, weil er der Meinung war wir hätte 6 Monate Kündigunsfrist.
Es geht um folgendes Problem:
Wohnhaus, 3 Etagen: UG Vermieter, 1.OG wir, 2.OG in diesem Abrechnungszeitraum leer.
Wir haben nun am 02.12.2009 die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.11.2008-31.10.2009 erhalten.
Heizkostennachzahlung knapp 2.000,- (erstmals vorgekommen) - Ölverbrauch viel zu hoch,
mündlicher Widerspruch unsererseits.
Irgendwann hat der Vermieter das Öl neu nachgemessen,
2. Abrechnung (korrigiert) erhielten wir am 18.01.2010 - Nachzahlung immer noch ca. 1.000,-
angeblich habe sich der Vermieter vermessen, Messverfahren mit Zollstock weil Messuhr am Tank seit 30 Jahren defekt.
Auffällig ist aber, dass der Ölverbrauch höher liegt bei 2 bewohnten Wohneinheiten, als die Jahre zuvor, als noch 3 Wohnungen belegt waren. Die Messung führt der Vermieter allein durch, wir waren nicht dabei.
Den Verbrauch gibt er dann an eine Abrechnungsfirma weiter. Unsere Verbrauchswerte (Röhrchen an Heizkörper) sind in etwa gleich der Vorjahre.
Wir haben noch mehr Fehler (Müll, Kaminkehrer...) in dieser Abrechnung gefunden, so dass wir insgesamt 4 Korrekturen zugestellt bekamen, immer nach unten korrigiert, die letzte im Mai 2010.
Die offene Forderung beträgt immer noch ca. 900,-
Nun zweifeln wir diese Ölmessung sehr stark an, da ja die Nachmessung eine Differenz von knapp 2.000 Litern ergab und der Ölverbrauch immer noch sehr hoch liegt im Gegensatz der Vorjahre.
Gibt es in solchem Fall Regelungen? Wir fühlen uns ein wenig abgezockt. Da der Vermieter die Messung allein durchführt kann er ja irgendwas messen, müssen wir das glauben? Hätten wir die erste Nachzahlung geleistet, wären völlig ungerechtfertigt das Geld losgewesen.
Danke für jede Antwort.

2 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung - mehrmals korrigiert”

Berthelstal Experte! 08.12.2010 12:42

Ohne Vorliegen der einzelnen Abrechnungen ist es nicht möglich eine annähernd plausible Auskunft zu erteilen.
Nur eines noch, was Sie hier nicht in Erwägung gezogen haben. Für die Nachzahlung kann auch der Leerstand der Wohnung im 2. OG mitursächlich sein.
Lassen Sie das mal anhand der Abrechnungen vor Ort prüfen.

Bladder Experte! 09.12.2010 07:24

Sie haben das Recht, eine Betriebskostenabrechnung zu Prüfen oder überprüfen zu lassen.
Dazu ist der Vermieter verpflichtet die Originalbeleg einsehen zu lassen. Kopien sind auch erlaubt.
Sie sollten den Vermieter aber vorher davon in Kenntnis setzen!

Verweigert der Vermieter diese Einsichtnahme, dann braucht ein Mieter die sich aus dieser Abrechnung ergebende Nachzahlung vorerst nicht zu zahlen.

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