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administrator
Hallo,
wenn es keinen Grund für den Vermieter bwz. Verwalter gibt dei Kaution zurückzuhalten (nicht ganz bezahlte Miete o.ä.), muß der Vermieter bzw. der Verwalter die Kaution zurückzahlen, innerhalb von 6 Monaten.
Ich meine, wenn der Verwalter für den Vermieter z.B. den Mietvertrag unterschrieben hat und alle Mietrelevante Sachen abgewickelt hat, so ist dieser auch zuständig die Kaution auzuzahlen.
Da dies aber wohl etwas kompl. ist, würd ich Ihnen vorschlagen beim Mieterbund die Sache vorzutragen (günstige gebühren), diese können Ihnen in diesem Kompl. Fall wohl am besten helfen !
Zu finden unter http://www.mieterbund http://www.mieterbund.de <!-- w -->
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