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bami hat diese Frage gestellt
Hallo,
In unserer Wg haben wir einen Gemeinschaftsmietvertrag. Jeder Mieter hat nach Einzug eine Beitragserklärung unterschrieben. Mit einer Ausnahme. Ein Mitbewohner hat vom Vermieter nie ein solches Formular erhalten und somit auch nie unterschrieben. Leider hat er auch keine Miete bezahlt, und der Vermieter versucht nun mich ,über eine Inkassofirma in gesamtschuldnerische Haftung zu nehmen. Per E-Mail hat mein mittlerweile ehemaliger Mitbewohner deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich um seine Schulden handelt. Ich kann diesen Sachverhalt nicht mehr einordnen.Wie ist das Vertragsverhältnis nun zu bewerten, und entsteht daraus eine gesamtschuldnerische Haftung ?

Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort.

1 Kommentar zu „Gesamtschulnerische Haftung ohne Beitrittserklärung zum Mietvertrag ? ”

Berthelstal Experte! 29.01.2011 19:25

Gesamtschuldnerisch haften nur die im Vertrag genannten Personen. Der Mitbewohner hat demnach mit dem Vermieter einen mündlichen Vertrag geschlossen und haftet auch dementsprechend.
Lehnen Sie das Ersuchen der Inkassofirma mit der Begründung ab und leisten Sie an diese bloß keine Zahlung deswegen. Und ignorieren Sie alle weiteren Briefe dieser Firma. Notfalls nehmen Sie einen Rechtsbeistand.

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