gefragt von administrator am 30.11.1999

Staffelmietvertrag

Hallo!
Ich habe in meinem Mietvertrag ein Vereinbarung einer Staffelmiete. So weit, so gut...

Nun habe ich aber heute ein Brief bekommen, das ab dem 01.03.2003 sie dadurch die Miete um 14¤ erhöht hat. Nun soll ich es rückwirkend (ca 230¤) für´s letzte Jahr nachzahlen.
Ist das rechtens?! Es steht zwar im Mietvertrag drinn, aber muss ich nicht schriftlich etwas kriegen das ich mehr Miete zahlen muss anstatt rückwirkend nun für´s letzte Jahr?!?!

Ich DANKE für jeden Tipp!
Stichwörter: staffelmietvertrag

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

sieht leider schlecht für Sie aus, laut Gerichtsurteil darf der Vermieter auch Rückwirkend den erhöhten Mietzins einfordern:


Staffelmietvertrag: Ist in einem Mietvertrag vorgesehen, dass sich die Miete zu einem bestimmten Termin automatisch erhöht (hier: um 200 Euro monatlich), vergisst der Vermieter jedoch, den erhöhten Mietzins einzuziehen, so ist das nicht als Verzicht zu werten. Die ausstehende Miete kann auch noch nach zwei Jahren nachgefordert werden (OLG Düsseldorf, 24 U 74/02).

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