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administrator
Hi,
Die Abrechnung von 2002 ist nichtig, d.h. die brauchst du nicht zu zahlen, denke die Abrechnungsperiode ist 01.01 - 31.12, also 01.01.2002 - 31.12.2002, dann hätte die Abrechnung für 2002 am 31.12.2003 spätestens bei Dir sein müssen ! Ab dem 01.01.2004 mußt du nicht mehr zahlen, Abrechnung für 2003 ist leider zu bezahlen, da die Frist erst am 31.12.2004 abgelaufen wäre!
Gruß
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