gefragt von administrator am 30.11.1999
nebenkostenabrechnung
Hallo!Ich habe in meiner letzten Wohnung vom 01.07.02 bis zum 30.04.03 gewohnt. Gestern habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten, und zwar aufgeschlüsselt : Abrechnung 1.7.02-31.12.02 und 01.01. -30.04.03.
Für den 1. Zeitraum ergab sich eine Nachzahlung von 210 EUR, für den Zweiten waren es 110 EUR. Dann hat der Vermieter davon die Kaution abgezogen und will jetzt noch eine nachzahlung haben.
Meine Frage jetzt: ist die Abrechnung von 2002 nicht schon verjährt- oder gilt das nicht, weil es keine 12 Monate sind? Würde nur die Abrechnung aus 2003 gelten, bekäme ich nämlich noch Geld zurück.
Vielen Dank für die Antwort
Anja
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antwort von administrator am
Hi,Die Abrechnung von 2002 ist nichtig, d.h. die brauchst du nicht zu zahlen, denke die Abrechnungsperiode ist 01.01 - 31.12, also 01.01.2002 - 31.12.2002, dann hätte die Abrechnung für 2002 am 31.12.2003 spätestens bei Dir sein müssen ! Ab dem 01.01.2004 mußt du nicht mehr zahlen, Abrechnung für 2003 ist leider zu bezahlen, da die Frist erst am 31.12.2004 abgelaufen wäre!
Gruß
