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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Mein Kumpel wohnt bei mir. Er ist polizeilich gemeldet. Wir haben KEIN Mietvertrag oder ähnlich. Es wurden auch keine Miete vereinbart. Es sollte ein gefallen sein für kurze Zeit.
Ich habe ihn aus gefallen mal aufgenommen weil er Wohnungslos war.
Jetzt soll er raus.
Ich habe ihn gekündigt fristlos und hilfsweise zum 15.1.04
Er kümemrt sich um nix.
Jetzt habe ich ihn einfach abgemeldet und beim Bürgeramt gesagt das er ausgezogen ist.
In 4 Wochen wird er, wenn er sich nicht neu anmeldet, von Amtswegen abgemeldet!

Meine Frage:
Kann ich dann die Polizei rufen und ihn entfernen lassen wenn er abgemeldet ist?

Vorher ging das ja nicht wo er noch gemeldet war.

Muss die Polizei ihn rauswerfen?
Hilft die Polzei bei einer Notunterkunft?

Bitte um hilfe, es ist echt wichtig.

Gruss und danke an alle
Stichwörter: parasit + wohnung

1 Kommentar zu „Parasit in Wohnung”

FischkoppStuttgart Experte!

Der Kumpel hat nur das Duldungsrecht!
Das Hausrecht liegt beim Mieter!
Polizei besuchen, vorfall schildern, ggf Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Problem gelöst.

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