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xyco hat diese Frage gestellt
Hallo ihr,
hab ein kleines Problem mit meinen Vermietern.
Ich wohne seit über einem Jahr in einem Mehrfamilienhaus.

Verstehe mich mit den anderen Mietern und der Vermieterin eigentlich ganz gut.
Nur die Vermieterin meint, dass ich am Wochenende oft laut wäre, wenn ich Besuch bekomme, auch nach der Nachtruhe von 22-6 Uhr.
Ich feier aber keine Partys bei mir, wir schauen meistens nur Filme oder spielen paar Spiele.

Und vor 2 Tagen lag ein Brief von den Vermietern im Briefkasten, dass ich am Wochenende mal wieder zu laut war und man das Mietverhältnis so nicht weiterführen könnte.

Daraufhin hab ich die anderen Mieter unter mir gefragt und die meinten, dass man mich am Wochenende nicht hören würde und wenn doch, würden die es mir sagen.
Dazu kam es aber noch nie.

Ich wohne im Dachgeschoss und die Vermieter im Erdgeschoss.

Hab die Vermieterin darauf angesprochen und die meinte, man kann mich von außen hören (wohne an der Straßenseite), weiß jetzt auch nicht, wo da jetzt der Grund ist.

Darf ich jetzt garkein Besuch mehr bekommen und wenn doch, muss ich mir dauernd Gedanken machen, dass die mich kündigen?

Danke für alle, die Antworten :)

1 Kommentar zu „Kündigung wg Lärm?”

Berthelstal Experte! 16.10.2010 19:04

Nun denn, nicht nur auf Parties kann man laut sein. Es geht auch mit Radio und sonstigen.
Sie sollten in Zimmerlautstärke Ihre Unterhaltung, Ihren Fensehgenuß und Ihre Parties feiern. Zimmerlautstärke bedeutet jedoch, das andere Bewohner nicht durch Sie zwangsweise an Ihren Freuden teilnehmen müssen.
Im Klartext: Es darf nichts nach draußen dringen.
Wenn Sie sich so rücksichtsvoll anderen Mitbewohnern gegenüber verhalten, verwundert es mich allerdings, daß die Mieterin im Erdgeschoß sich gestreßt fühlt.
Was die Meinung der anderen Mieter angeht, sollten Sie aber sehr vorsichtig sein; da wird viel falsch Zeugnis geredet.
Also alles in Zimmerlautstärke abfahren und Sie haben kein Problem mehr.
Wenn Sie unbedingt Lärm zum Leben brauchen, besuchen Sie Disco's.

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