gefragt von administrator am 30.11.1999

nach 4 monaten noch vorderung zu renovierung nach auszug!

wir sind zum 01.09.2003 aus unseren alten wohnung ausgezogen, beim auszug haben wir eine Wohnungsübergabe gemacht. Unser Vermieter hat uns schrieftlich bestätigt das die wohnung im Ordnungsgemässen zustand übergeben wurde.
letzte wochen bekammen wir auf einmal eine rechnung, das der vermieter nachträglich renovirungs arbeiten vornehmen MUSSTE und wir uns beteiligen müssten, nun verlangt er über 1000 Euro.
Mussen wir da zahlen ??

danke gironimo
Stichwörter: auszug + monaten + renovierung + vorderung

Antworten

antwort von administrator am
Hallo

verlangen kann euer Ex-Vermieter viel, wird im aber nichts nützen, ist die Wohnung Mängelfrei abgenommen worden, sogar schriftlich (100 % perfekt), kann er absolut nichts mehr machen, versuchen kann es es auf jedenfall, damit kommt er aber nicht durch.

Kurzes Schreiben an den Vermieter:

Sehr geehrter Herr XXXXX

wir haben Ihnen am xxxx die Mietwohnung Ordnungsgemäß in Einwandfreien Zustand übergeben (Beweis Abnahmeprotokoll), damit ist die Sache für uns erledigt !
Wären Mängel an der Wohnung gewesen, hätten Sie uns diese Mitteilen müssen, uns hätte eine Frist zur Behebung der Mängel zugestanden und erst dann, wenn wir die Mängel nicht behoben hätten, durften Sie die ARbeiten durch Dritte ausführen lassen.

Wir lehnen die Kosten aus diesem Grund ab.

Gruß

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