gefragt von administrator am 30.11.1999
Schlüssel für den Mieter
Schlüssel für den MieterZusätzlich zu den mietvertraglich überlassenen Haustür- und Wohnungsschlüsseln kann der Mieter vom Vermieter weitere Schlüssel verlangen, um sie einem Kindermädchen oder einer Putzhilfe zur Verfügung zu stellen. (AG Karlsruhe, Az. 12 C 319/95, aus: WM 2/97, S. 109)
